20. – 22.12.: Befreiung von der Präsenzpflicht

Veröffentlicht am 10. Dezember 2021

Für die letzten Schultage vor Weihnachten ist eine Befreiung von der Präsenzpflicht möglich. Der dazugehörige Antrag hier.

Weitere Informationen in den Briefen des Kultusministers:

Wichtige Auszüge aus den Briefen:

Wer sich vor Weihnachten freiwillig isolieren möchte, kann das deshalb vom 20. bis 22.12.2021 tun. Für diesen Zeitraum können Schüler vom Präsenzunterricht abgemeldet werden, aber nur komplett, nicht für einzelne Tage.

Es gibt in dieser Zeit keinen Distanzunterricht, Schüler müssen sich den Unterrichtsstoff zu Hause selbstständig erarbeiten.

Nach den Ferien gilt wieder: Täglich Testen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind.

In Niedersachsen dürfen Kindern unter 14 Jahren noch Alltagsmasken aus Stoff tragen.

Das ändert sich nach den Weihnachtsferien. Wir empfehlen deshalb schon jetzt das Tragen von Kinder-OP-Masken für diese Altersgruppe und bitten Sie herzlich, sich spätestens nach den Ferien darauf einzustellen.

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