Befreiungsmöglichkeit

Veröffentlicht am 25. Februar 2021

Aktualisiert: Im Zuge der Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum 07. März 2021 von der Präsenzpflicht im Unterricht von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten befreit werden. Siehe hierzu folgende Rundverfügung.

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