Aktualisiert: Im Zuge der Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum 07. März 2021 von der Präsenzpflicht im Unterricht von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten befreit werden. Siehe hierzu folgende Rundverfügung.
Zurück zur Übersicht