Beschwerdekonzept

Kurzfassung: Wir reden miteinander, nicht übereinander.

Aus vielerlei Gründen kann es im schulischen Leben vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder Eltern mit Entscheidungen in der Schule nicht einverstanden sind. Dies ist normal und alle Beteiligten sollten eine solche Situation nutzen, um die schulische Arbeit zu verbessern, wo es nötig ist. Kritik ist in diesem Sinne ein nützlicher Hinweis. Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierte Zustand durchaus berechtigt sind und dann eine Änderung nicht angezeigt ist

Ziel in jedem Konfliktfall ist es, eine Lösung zu finden, bei der es nicht um Sieger oder Verlierer geht. Es sollen Vereinbarungen angestrebt werden, die alle Beteiligten wieder sachlich und zufriedenstellend handeln lassen. Grundlage dafür ist eine offene Kommunikation und gegenseitige Wertschätzung.

Jede Beschwerde wird zunächst an die Person gerichtet, deren Handeln Ursache der Beschwerde ist.

Erst wenn im Gespräch keine Klärung möglich ist, kann weitere Unterstützung hinzugezogen werden. Ein Umgehen dieses Ablaufs ist ausdrücklich nicht erwünscht und nicht vorgesehen.

Konflikte von Schülerinnen und Schülern mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern werden zuerst mit der Klassenlehrkraft besprochen. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.

Beschwerden über Lehrkräfte werden erst an die betroffene Person, dann an die Klassenlehrkraft gerichtet.

Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann die Schulsozialarbeit zur Schlichtung des Konfliktes einbezogen werden.

Eltern richten ihre Beschwerde immer an die betroffene Lehrkraft, erst bei einer Nichteinigung wird die Schulleitung informiert.