Notbetreuung in der Schule

Veröffentlicht am 25. März 2020

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8 ist eine Betreuung von 8:00 bis 13:00 Uhr eingerichtet.

Hinweis des Kultusministeriums: „In der Notbetreuung sind zum einen alle Kinder aufzunehmen, die auch bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden (Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist, sowie Härtefälle).

Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen, sofern die Erziehungsberechtigte oder der Erziehungsberechtigte in betriebsnotwendiger Stellung tätig ist.“ (Siehe dazu HIER).

Zum Schutz unserer Lehrkräfte und Mitarbeiter, aber auch in Ihrem eigenen Interesse, bitten wir Sie, genau zu prüfen, ob Ihr Kind in der Schule betreut werden muss. Bitte beachten Sie, dass nur gesunde Kinder betreut werden.

Für die Planung der Notbetreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Wenn Sie betroffen sind, dann informieren Sie uns bitte spätestens bis zum Freitag der laufenden Woche, ob für die folgende Woche eine Betreuung notwendig ist. Telefonisch unter 05191-938190 (AB) oder per Mail notbetreuung@obs-soltau.de.

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