Die Schulleitung bittet um die Beachtung der Regelungen zur Versetzung für das Schuljahr 2020/21.
Unter anderem hat eine Schülerin oder ein Schüler des 5. bis 9. Schuljahrgangs, die oder der am Ende des Schuljahres 2020/2021 wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern nicht versetzt wird, Anspruch auf eine Nachprüfung. Die Nachprüfung in dem gewählten Fach besteht ausschließlich aus einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen der Nachprüfung ist die Schülerin oder der Schüler versetzt.
Die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler haben vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres der Schule mitzuteilen, ob und in welchem der beiden Fächer die Nachprüfung abgelegt werden soll.
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