Verordnungen

Die Handyordnung wird derzeit überarbeitet (Nov. 2023).

Handyordnung

Mit Beschluss der  Gesamtkonferenz vom 13. Oktober 2015 ist es Schülerinnen und Schülern gestattet, eigene Handys und Smartphones in zwei Bereichen des Schulgebäudes zu nutzen. Dies regelt die Handyordnung.
Der Gebrauch von Mobiltelefonen an der Oberschule Soltau
Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und finden auch immer mehr Einzug in die Institution Schule. Dabei erfüllen sie mittlerweile viel mehr Funktionen als nur Telefonieren und Nachrichten verfassen. Sie werden unter anderem zur Recherche, als Terminplaner oder für den Austausch von Daten genutzt. Als Ziel einer zeitgemäßen Schule möchte sich die Oberschule Soltau dieser Entwicklung nicht verschließen, sondern konstruktiv in den Unterricht und die Schullandschaft einfließen lassen. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass eine Vielzahl von Aktionen beim Nutzen eines Handys leicht einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht darstellen kann und hierbei Straftaten verübt werden können. Solche Verstöße können von der Oberschule Soltau nicht toleriert werden. Oberstes Ziel ist immer eine förderliche Lernatmosphäre zu erhalten. Daraus geht auch einher, dass z.B. Pausen zwischen Unterrichtsstunden in erster Linie der Bewegung und der Kommunikation mit Mitschülern dienen sollen. Die Nutzung von Handys kann dieses erheblich einschränken. Die folgende Ordnung dient daher auch all den oben genannten Zielen.